Lohnt sich die Rürup-Rente 2026? Für wen sie sich rechnet — und für wen nicht

Bis zu 30.826 € im Jahr steuerlich absetzbar, dafür später voll steuerpflichtig und nicht kündbar: Wann sich die Basisrente lohnt, mit Rechenbeispiel und den Regeln für 2026.

Inhalt dieses Artikels
  1. Die Rürup-Rente in 60 Sekunden
  2. Für wen sich die Rürup-Rente lohnt
  3. Für wen sie sich eher nicht lohnt
  4. Ein Rechenbeispiel
  5. Worauf es bei der Auswahl ankommt
  6. Sie haben schon eine Rürup-Rente?
  7. Häufige Fragen

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Die Rürup-Rente — offiziell Basisrente — ist die Altersvorsorge mit dem größten Steuervorteil, den der Staat bietet. Und gleichzeitig die unflexibelste. Ob sie sich lohnt, hängt fast vollständig von zwei Zahlen ab: Ihrem Steuersatz heute und Ihrem Steuersatz im Ruhestand.

Die Rürup-Rente in 60 Sekunden

  • Steuervorteil: Beiträge sind 2026 zu 100 % als Sonderausgaben absetzbar, bis 30.826 € (Ehepaare 61.652 €) — abzüglich der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zum Versorgungswerk.
  • Auszahlung: nur als lebenslange monatliche Rente, frühestens ab 62. Keine Einmalauszahlung (außer bei Kleinstrenten).
  • Besteuerung im Alter: nachgelagert, bei Rentenbeginn 2026 zu 84 %, jedes Jahr 0,5 Prozentpunkte mehr.
  • Flexibilität: nicht kündbar, nicht beleihbar, nicht verkaufbar. Beiträge können aber jederzeit ausgesetzt werden.
  • Vererbung: nur an Ehepartner und kindergeldberechtigte Kinder, wenn vereinbart.

Für wen sich die Rürup-Rente lohnt

Selbstständige und Freiberufler mit hohem Einkommen. Wer nicht gesetzlich rentenversichert ist, kann den Höchstbetrag fast vollständig nutzen. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % holt das Finanzamt von jedem eingezahlten Euro 42 Cent zurück (plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, soweit sie anfallen).

Gesellschafter-Geschäftsführer, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung sind, aus demselben Grund.

Gutverdiener in den letzten Jahren vor der Rente. Hier wirkt der Hebel am stärksten: Die Beiträge mindern die Steuer jetzt, zu einem hohen Satz. Versteuert wird die Rente erst im Ruhestand, wenn das Einkommen und damit der Steuersatz meist deutlich niedriger sind. Wer kurz vor Rentenbeginn eine Abfindung oder einen Einmalbetrag hat, kann damit oft erheblich Steuern sparen.

Für wen sie sich eher nicht lohnt

  • Wer einen niedrigen Steuersatz hat — dann ist der Steuervorteil klein, die Bindung bleibt.
  • Wer das Geld möglicherweise vor der Rente braucht, etwa für eine Immobilie oder die Selbstständigkeit.
  • Wer vererben möchte, zum Beispiel an Lebenspartner ohne Trauschein oder erwachsene Kinder.
  • Wer wenig Lebenserwartung einkalkuliert: Die Rürup-Rente rechnet sich umso mehr, je länger man sie bezieht.

Ein Rechenbeispiel

Eine selbstständige Beraterin, 50 Jahre, Grenzsteuersatz 42 %, zahlt 10.000 € im Jahr in eine Rürup-Rente.

  • Steuerersparnis: rund 4.200 € im Jahr. Ihr tatsächlicher Aufwand liegt bei rund 5.800 €.
  • Über 17 Jahre bis 67: 170.000 € Beiträge, davon rund 71.000 € vom Finanzamt finanziert — vor Rendite.
  • Im Ruhestand: Bei Rentenbeginn 2043 sind 92,5 % der Rente steuerpflichtig. Liegt ihr Steuersatz dann bei 25 statt 42 %, bleibt ein deutlicher Vorteil.

Das Beispiel zeigt auch die Kehrseite: Der Vorteil entsteht nur, wenn der Steuersatz im Alter niedriger ist als heute. Wer im Ruhestand hohe Mieteinnahmen oder andere Renten hat, gewinnt weniger.

Worauf es bei der Auswahl ankommt

Kosten. Weil der Vertrag nicht gekündigt werden kann, sind Sie an die Kosten gebunden — oft 30 Jahre und länger. Ein Prozentpunkt Kosten mehr im Jahr frisst einen großen Teil des Steuervorteils wieder auf.

Anlage. Klassische Rürup-Verträge garantieren 2026 höchstens 1 % Zins auf den Sparanteil. Fondsgebundene Verträge bieten mehr Renditechance — und das Risiko, dass ein Börsencrash kurz vor Rentenbeginn das Kapital trifft, aus dem die lebenslange Rente berechnet wird. Wie man sich davor schützen kann, zeigt der Artikel Crash kurz vor der Rente.

Rentenfaktor. Er legt fest, wie viel Monatsrente Sie je 10.000 € Kapital bekommen. Zwischen Anbietern gibt es hier spürbare Unterschiede — und der Rentenfaktor ist oft nur teilweise garantiert. Ein Vergleich vor Abschluss lohnt sich.

Sie haben schon eine Rürup-Rente?

Kündigen geht nicht, aber Sie sind nicht machtlos. Sie können Beiträge aussetzen und anderswo weitersparen, die Fondsauswahl ändern oder das Kapital in vielen Fällen steuerunschädlich auf einen anderen Basisrentenvertrag übertragen, wenn der neue Anbieter günstiger ist. Ob sich das lohnt, zeigt eine Prüfung des bestehenden Vertrags.

Welche Rolle die Rürup-Rente neben Ihren anderen Verträgen spielt, zeigt die kostenlose Analyse unten. Einen Überblick über alle Möglichkeiten mit alten Verträgen gibt der Artikel Behalten, beitragsfrei stellen oder kündigen?.

Häufige Fragen

Wie viel kann ich 2026 in die Rürup-Rente einzahlen und absetzen?

2026 sind Altersvorsorgeaufwendungen bis 30.826 € für Alleinstehende und 61.652 € für zusammen veranlagte Ehepaare zu 100 % als Sonderausgaben absetzbar. Auf diesen Höchstbetrag werden Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zu Versorgungswerken angerechnet; bei Angestellten bleibt für die Rürup-Rente deshalb nur der Rest.

Wie wird die Rürup-Rente im Alter besteuert?

Wie die gesetzliche Rente nachgelagert: Bei Rentenbeginn 2026 sind 84 % der Rente steuerpflichtig. Der Anteil steigt für jeden späteren Rentenjahrgang um 0,5 Prozentpunkte, ab Rentenbeginn 2058 sind es 100 %. Der steuerfreie Teil wird bei Rentenbeginn als fester Eurobetrag festgeschrieben.

Kann ich eine Rürup-Rente kündigen?

Nein. Eine Kündigung mit Auszahlung ist gesetzlich ausgeschlossen. Sie können die Beiträge aber jederzeit aussetzen und den Vertrag beitragsfrei stellen. Das Kapital wird ausschließlich als lebenslange Rente ausgezahlt, frühestens ab 62 (bei Abschluss vor 2012 ab 60).

Ist die Rürup-Rente vererbbar?

Nur eingeschränkt. Stirbt der Versicherte, kann das Guthaben über eine vereinbarte Hinterbliebenenrente an den Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner oder an kindergeldberechtigte Kinder gehen. Andere Erben gehen leer aus.

Quellen

  1. § 10 EStG — Sonderausgaben (Basisrente, Höchstbetrag)
  2. § 22 EStG — Besteuerungsanteil der Leibrenten
  3. Raisin: Rürup-Rente 2026 von der Steuer absetzen
  4. pandotax: Rürup-Rente 2026, Höchstbetrag 30.826 €

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