Inhalt dieses Artikels
- Die fünf Möglichkeiten im Überblick
- Schritt 1: Die vier Fragen vor jeder Entscheidung
- Schritt 2: Beitragsfrei stellen ist fast immer besser als kündigen
- Schritt 3: Verkaufen statt kündigen, wenn Sie das Geld brauchen
- Schritt 4: Kündigen nur, wenn es sich nachweislich rechnet
- Der häufigste Fehler: Entscheiden, ohne zu rechnen
- Häufige Fragen
In deutschen Schubladen liegen Millionen Lebens- und Rentenversicherungen. Viele davon wurden vor 15, 20 oder 30 Jahren abgeschlossen — und kaum jemand weiß, was sie heute wirklich wert sind. Manche sind wahre Schätze mit Garantien, die es nie wieder geben wird. Andere kosten mehr, als sie bringen.
Die gute Nachricht: Sie haben mehr Möglichkeiten als nur „weiterzahlen“ oder „kündigen“. Die schlechte: Die falsche Entscheidung lässt sich meist nicht rückgängig machen. Deshalb kommt es auf die Reihenfolge an.
Die fünf Möglichkeiten im Überblick
| Weg | Was passiert | Geeignet, wenn … |
|---|---|---|
| Behalten | Sie zahlen weiter wie bisher | Garantiezins hoch, Kosten tragbar, Vertrag passt noch zum Ziel |
| Optimieren | Vertrag bleibt, wird angepasst (z. B. Fondsauswahl, Absicherung, Beitragshöhe) | Vertrag grundsätzlich gut, aber nicht optimal eingestellt |
| Beitragsfrei stellen | Sie zahlen nichts mehr, das Guthaben bleibt bis zum Ablauf stehen | Beiträge sind gerade nicht tragbar oder ein besserer Vertrag soll bespart werden |
| Verkaufen | Ein Ankäufer übernimmt den Vertrag und zahlt Sie aus | Sie brauchen das Geld und der Verkaufspreis liegt über dem Rückkaufswert |
| Kündigen | Der Versicherer zahlt den Rückkaufswert aus, der Vertrag endet | Garantie niedrig, Kosten hoch, keine Zusatzversicherung, die Sie noch brauchen |
Schritt 1: Die vier Fragen vor jeder Entscheidung
1. Wann wurde der Vertrag abgeschlossen? Das Abschlussjahr bestimmt den garantierten Zins. Verträge aus den 1990er-Jahren garantieren oft 4 %, heutige Verträge 1 %. Prüfen Sie es hier:
Welchen Garantiezins hat Ihr Vertrag?
garantierter Rechnungszins
Vertrag kostenlos prüfen lassen →Höchstrechnungszins für klassische Verträge zum Abschlusszeitpunkt. Er gilt für den Sparanteil Ihres Beitrags, nicht für den ganzen Beitrag. Fondsgebundene Policen haben meist keinen oder nur einen teilweisen Garantiezins.
Alle Werte und was sie bedeuten, finden Sie im Artikel Garantiezins der Lebensversicherung nach Abschlussjahr.
2. Ist der Vertrag vor 2005 abgeschlossen? Dann ist die Auszahlung in der Regel steuerfrei, wenn er mindestens 12 Jahre läuft und mindestens 5 Jahre Beiträge gezahlt wurden. Dieser Vorteil geht bei einer Kündigung vor Ablauf der 12 Jahre verloren und kommt nie wieder.
3. Was kostet der Vertrag jedes Jahr? Die Effektivkosten stehen in den Vertragsunterlagen und in neueren Standmitteilungen. Bei älteren Verträgen muss man sie oft beim Versicherer erfragen. Ein Prozentpunkt Kosten mehr im Jahr kann über die Restlaufzeit einen fünfstelligen Betrag ausmachen.
4. Sind Zusatzversicherungen eingeschlossen? Eine Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenabsicherung im Vertrag endet mit der Kündigung. Wer heute gesundheitlich vorbelastet ist, bekommt sie womöglich nicht mehr neu.
Schritt 2: Beitragsfrei stellen ist fast immer besser als kündigen
Das Recht, einen Vertrag beitragsfrei zu stellen, steht im Gesetz (§ 165 Versicherungsvertragsgesetz). Der Vertrag läuft weiter, das vorhandene Guthaben wird bis zum Ablauf weiter verzinst — mit dem ursprünglichen Garantiezins. Steuervorteile alter Verträge bleiben erhalten.
Der Nachteil: Die Ablaufleistung sinkt, weil keine Beiträge mehr fließen, und laufende Verwaltungskosten werden weiter abgezogen. Bei sehr kleinen Guthaben kann der Versicherer den Vertrag auch auflösen.
Schritt 3: Verkaufen statt kündigen, wenn Sie das Geld brauchen
Wer das Geld wirklich braucht, sollte vor der Kündigung ein Angebot am Zweitmarkt einholen. Spezialisierte Ankäufer übernehmen den Vertrag und zahlen meist etwas mehr als den Rückkaufswert. Der Vertrag läuft weiter, beim Tod des Versicherten erhalten Ihre Hinterbliebenen je nach Angebot noch einen Teil der Todesfallleistung. Lohnend ist das in der Regel ab einem Rückkaufswert von einigen tausend Euro.
Schritt 4: Kündigen nur, wenn es sich nachweislich rechnet
Bei einer Kündigung zahlt der Versicherer den Rückkaufswert aus — oft weniger als die eingezahlten Beiträge, besonders in den ersten Jahren, weil die Abschlusskosten zuerst verrechnet wurden. Zusätzlich darf er einen Stornoabzug einbehalten, wenn dieser im Vertrag vereinbart und begründet ist.
Bei Verträgen ab 2005 wird außerdem der Ertrag sofort steuerpflichtig. Und der Garantiezins ist für immer verloren.
Eine Kündigung kann trotzdem richtig sein: wenn der Garantiezins niedrig ist, die Kosten hoch und das Geld anderswo deutlich mehr bringt — zum Beispiel in einem kostengünstigen Vertrag oder ab 2027 im geförderten Altersvorsorgedepot. Das sollte man aber ausrechnen, nicht schätzen.
Der häufigste Fehler: Entscheiden, ohne zu rechnen
Die meisten Verträge werden aus einem Bauchgefühl heraus gekündigt — nach einem Zeitungsartikel über niedrige Zinsen oder einem Gespräch mit einem Verkäufer, der ein neues Produkt anbietet. Richtig ist der umgekehrte Weg: erst den bestehenden Vertrag durchrechnen, dann entscheiden.
Genau das macht die kostenlose Vertragsprüfung unten: Sie geben einen Vertrag ein und sehen sofort, ob er sich lohnt oder wie viel mehr möglich wäre. Weitere Grundlagen finden Sie in den Artikeln Lohnt sich die Rürup-Rente? und Lohnt sich eine private Rentenversicherung?.
Häufige Fragen
Was ist besser: Lebensversicherung kündigen oder beitragsfrei stellen?
Meist ist die Beitragsfreistellung das kleinere Übel: Der Vertrag läuft mit geringerer Leistung weiter, Garantiezins und Steuervorteile bleiben erhalten. Eine Kündigung ist endgültig, der Versicherer darf vom Rückkaufswert einen Stornoabzug einbehalten, und bei Verträgen ab 2005 werden die Erträge sofort steuerpflichtig. Welche Variante sich rechnet, hängt vom Garantiezins und den laufenden Kosten ab.
Kann ich meine Lebensversicherung verkaufen statt kündigen?
Ja. Spezialisierte Ankäufer am Zweitmarkt kaufen Kapitallebens- und Rentenversicherungen und zahlen oft etwas mehr als den Rückkaufswert. Der Vertrag läuft weiter, ein Teil des Todesfallschutzes kann bei Ihnen bleiben. Voraussetzung ist meist ein Rückkaufswert von einigen tausend Euro.
Ist die Auszahlung meiner Lebensversicherung steuerfrei?
Bei Verträgen, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, ist die Kapitalauszahlung in der Regel steuerfrei, wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre lief und mindestens 5 Jahre Beiträge gezahlt wurden. Bei Verträgen ab 2005 ist der Ertrag steuerpflichtig; nach mindestens 12 Jahren Laufzeit und Auszahlung ab 62 (bei Abschluss vor 2012: ab 60) muss nur die Hälfte des Ertrags versteuert werden.
Was passiert mit meiner Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, wenn ich kündige?
Sie endet mit dem Hauptvertrag. Wer gesundheitlich vorbelastet oder älter ist, bekommt oft keinen gleichwertigen neuen Schutz. Deshalb vor jeder Kündigung prüfen, ob eine BU- oder Risikozusatzversicherung eingeschlossen ist.